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   BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07   

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BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07 (https://dejure.org/2007,5094)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07 (https://dejure.org/2007,5094)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2007 - 2 BvR 1277/07 (https://dejure.org/2007,5094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 93a Abs. 2 BVerfGG; § 4 StPO
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen strafprozessuale Zwischenentscheidungen; Verfahrensverbindung; Ablehnung eines Abtrennungsantrages; langdauerndes Verfahren; Nichtabsehbarkeit der Beendigung); Nichtannahmebeschluss

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Zwischenentscheidungen; Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen durch die Ablehnung einer Verfahrenstrennung im Wege der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren; Zumutbarkeit der Verweisung des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2; StPO § 305 S. 1
    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abtrennung eines Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 33
  • NJW 2007, 3563 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22.8. 1994 - 2 BvR 1547/94 -, NJW 1995, S. 316) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8.2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 20 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25.9.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99).

    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren im Wege der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8. 2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 25; BGH, Urteil vom 5.2. 1963 - 1 StR 265/62 -, NJW 1963, S. 869 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 4 Rn. 13 sowie § 2 Rn. 15, § 3 Rn. 5, § 16 Rn. 7 und 9; Kuckein, Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 338 Rn. 66 f.).

    Zu diesen den Ermessensspielraum eingrenzenden Grundrechten gehören insbesondere die hier vom Beschwerdeführer als verletzt gerügten Rechte auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren und auf zügigen Abschluss des Strafverfahrens sowie das Übermaßverbot (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8. 2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 26 f.).

    Nach den Feststellungen des BVerfG hatte die Strafkammer gegen den erklärten Willen der Staatsanwaltschaft ein durchschnittliches Wirtschaftsstrafverfahren gegen den - laut Anklageschrift aussagebereiten - Beschwerdeführer, das nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft innerhalb weniger Verhandlungstage abgeschlossen werden konnte, mit einem nahezu unübersichtlich gewordenen, nur zögernd voranschreitenden Großverfahren mit neun Angeklagten und einer Vielzahl von Verteidigern, in dem die Strafkammer bereits an vierzig Sitzungstagen ergebnislos verhandelt hatte, verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8. 2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 21 und 29).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ).

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22.8. 1994 - 2 BvR 1547/94 -, NJW 1995, S. 316) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8.2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 20 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25.9.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99).

  • BVerfG, 03.12.2003 - 2 BvR 2000/03

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22.8. 1994 - 2 BvR 1547/94 -, NJW 1995, S. 316) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8.2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 20 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25.9.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99).

    Die Nachteile der Beendigung des laufenden Verfahrens und der drohenden Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers genügen für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25.4.1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 -, juris, Abs.-Nr. 1; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1.2.2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 7).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Die isolierte Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung kommt nur in Betracht, wenn diese einen bleibenden rechtlichen Nachteil für den Betroffenen hat, der sich später gar nicht oder nicht vollständig beheben lässt (vgl. BVerfGE 101, 106 m.w. Nachw.).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren im Wege der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8. 2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 19 und 25; BGH, Urteil vom 5.2. 1963 - 1 StR 265/62 -, NJW 1963, S. 869 f.; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 4 Rn. 13 sowie § 2 Rn. 15, § 3 Rn. 5, § 16 Rn. 7 und 9; Kuckein, Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 338 Rn. 66 f.).
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 1547/94

    Keine Anfechtfarkeit strafgerichtlicher Eröffnungsbeschlüsse

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22.8. 1994 - 2 BvR 1547/94 -, NJW 1995, S. 316) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12.8.2002 - 2 BvR 932/02 -, juris, Abs.-Nr. 20 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 25.9.2001 - 2 BvR 1152/01 -, NStZ 2002, S. 99).
  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von Amts wegen

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die Ablehnung der Verfahrenstrennung kann der Beschwerdeführer im Revisionsverfahren überdies durch eine eigenständige, auf die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gestützte Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639 ; BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21.2.2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Die Nachteile der Beendigung des laufenden Verfahrens und der drohenden Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers genügen für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25.4.1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 -, juris, Abs.-Nr. 1; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1.2.2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 7).
  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 178/06

    Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Die Nachteile der Beendigung des laufenden Verfahrens und der drohenden Wiederholung der Hauptverhandlung wegen eines Verfahrensfehlers genügen für sich genommen regelmäßig nicht, die Unzumutbarkeit des fachgerichtlichen Verfahrens zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25.4.1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95 -, juris, Abs.-Nr. 1; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3.12.2003 - 2 BvR 2000/03 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1.2.2006 - 2 BvR 178/06 -, juris, Abs.-Nr. 7).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07
    Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die Ablehnung der Verfahrenstrennung kann der Beschwerdeführer im Revisionsverfahren überdies durch eine eigenständige, auf die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gestützte Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639 ; BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21.2.2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

  • BVerfG, 01.10.1957 - 1 BvR 92/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdevrfahren

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu

  • BGH, 21.02.2007 - 4 StR 548/06

    Beachtung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die

  • BVerfG, 27.02.2014 - 2 BvR 261/14

    Einstweilige Anordnung gegen Ablehnung einer audiovisuellen Zeugenvernehmung in

    a) Verfassungsbeschwerden gegen strafprozessuale, der Beschwerde entzogene Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 7, 109 ; 9, 261 ; 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ).

    Dies ist namentlich der Fall, wenn der Betroffene etwaige durch die Zwischenentscheidung bewirkte Grundrechtsverletzungen nicht mit der Anfechtung der Endentscheidung im fachgerichtlichen Verfahren rügen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ; BVerfGK 12, 33 ) oder ihm die Verweisung auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz nicht zuzumuten ist (vgl. BVerfGK 12, 33 , m.w.N.).

  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    (a) Die Verbindung oder Trennung von Verfahren gemäß § 4 StPO ist dem Ermessen des Tatgerichts überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07, BVerfGK 12, 33, 34 mwN).

    Ein solcher Ermessensmissbrauch kommt beispielsweise im Fall gezielter Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung von Jugendrecht (vgl. entsprechend zu § 154 Abs. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650; vom 28. November 1995 - 5 StR 588/95, NStZ 1996, 244, 245) oder in Fällen in Betracht, in denen das Gericht bei seiner Entscheidung die Bedeutung und Tragweite von Grundrechten des Beschuldigten nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt hat, wie etwa die Rechte auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren und auf zügigen Abschluss des Strafverfahrens sowie das Übermaßverbot (BVerfG, Beschluss vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07, BVerfGK 12, 33, 34 mwN).

  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auch wenn Verbindung und Trennung von Verfahren grundsätzlich dem Ermessen des Tatrichters überlassen sind, kann ein Beschwerdeführer im Revisionsverfahren mit der Verfahrensrüge geltend machen, dass der Tatrichter das ihm zustehende Ermessen missbraucht hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. August 2002 - 2 BvR 932/02, StV 2002, 578; vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07; BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238, 239; Fischer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl., § 4 Rn. 15).
  • LG Hagen, 05.03.2021 - 46 Qs 56/20

    Bußgeldverfahren Geschwindigkeitsüberschreitung - verweigerte Akteneinsicht

    Insbesondere genügen sowohl finanzielle als auch aufgrund der zeitlichen Verzögerung resultierende Nachteile durch eine etwaige Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens nicht, das (erstmalige) Durchlaufen des fachgerichtlichen Verfahrens vor dem Amtsgericht abzuwarten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07, Rn. 6, juris).
  • LG Hof, 05.10.2021 - 4 Qs 135/21

    Unzulässige Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht im

    Insbesondere genügen sowohl finanzielle als auch aufgrund der zeitlichen Verzögerung resultierende Nachteile durch eine etwaige Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens nicht, das (erstmalige) Durchlaufen des fachgerichtlichen Verfahrens vor dem Amtsgericht abzuwarten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07, Rn. 6, juris).
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